AGB
Die Durchführung unserer Angebote beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen der MedienQualifizierung als Anbieter und dem oder der einzelnen Teilnehmer/-in oder Auftraggeber/-in. Zur Sicherung der Qualität unserer Angebote ist jedoch die Aufstellung bestimmter, allgemeiner Regelungen erforderlich. Die nachfolgenden Regelungen sind Vertragsbestandteil jedes einzelnen Teilnehmervertrages.

1. Teilnahme an Veranstaltungen/Vertragsabschluss
  • Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist im Einzelfall an besondere Zulassungsvoraussetzungen geknüpft, die von den Teilnehmern/-innen zu erfüllen sind. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Ausschreibungen. Die MedienQualifizierung behält sich vor, Teilnehmende zu Veranstaltungen nicht zuzulassen.

  • Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung der MedienQualifizierung ist das Zustandekommen eines Teilnehmervertrages. Die Anmeldungen werden (soweit nicht anders ausgewiesen) entsprechend der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

  • Die verbindliche Anmeldung für die Seminare kann schriftlich unter Nutzung unseres Anmeldeformulars oder online auf unserer Homepage vorgenommen werden.

  • Der Teilnehmervertrag kommt mit der Zusendung der Anmeldebestätigung durch die MedienQualifzierung zustande. Telefonisch können Plätze nur reserviert aber nicht verbindlich gebucht werden.

  • Die Teilnahmegebühr ist immer vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarinhalte versäumt werden. Bei einem vorzeitigen Ausstieg aus modularen oder längeren Workshops oder Seminaren, der nicht durch die MedienQualifizierung verschuldet ist, ist die Teilnahmegebühr ebenfalls vollständig zu entrichten. Die unangekündigte Nicht-Teilnahme entbindet nicht von der Bezahlung der vollen Kursgebühren.

  • Die MedienQualifzierung behält sich Änderungen der Seminare und Workshops vor. Das Seminarziel darf dadurch jedoch nicht verändert werden. Auch bleibt es der MedienQualifzierung unbenommen, andere Dozenten/-innen mit der Durchführung der Seminare und Workshops zu betrauen.

  • Die MedienQualifizierung behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten/-innen, sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der MedienQualifizierung nicht zu vertreten sind, Seminare und Workshops abzusagen. Bereits bezahlte Seminargebühren werden zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben.
2. Warteliste
  • Für viele Seminare ist in Absprache mit den Dozenten/-innen die Zahl der Teilnehmer/-innen begrenzt. Sollte es mehr Interessenten/-innen als Plätze geben, werden die Interessenten/-innen in der Reihenfolge der Warteliste informiert. Sollten sich deutlich mehr Interessenten/-innen zu einem Seminar anmelden, bemühen wir uns kurzfristig um ein zusätzliches Angebot.
3. Rücktritt
  • Der Rücktritt ist gegenüber der MedienQualifizierung schriftlich zu erklären. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann ohne Angaben von Gründen bis 14 Tage vor dem Seminartermin vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall des rechtzeitigen Rücktritts entstehen keine Kosten. Bei einem Rücktritt, der später als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 75% der Seminarkosten.

  • Ein entgeldfreier Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn ist auf schriftlichen Antrag möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin gefunden wird.

4. Seminargebühren
  • Die Seminargebühr ist grundsätzlich vor dem Seminartermin in voller Höhe zur Zahlung an die MedienQualifzierung fällig. Die Rechnung erhalten Sie 14 Tage vor dem Seminartermin.

  • Einzelne Seminare werden für bestimmte Teilnehmergruppen zu vergünstigten Preisen angeboten (20% für freie Journalisten/-innen mit entsprechendem Nachweis, 30% für ehemalige Teilnehmer/-innen eines unserer Volontär-Grundkurse in den letzten 24 Monaten). Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Seminarausschreibung.

  • Unsere Preise sind zu bezahlende Endpreise. Die in der Programmübersicht ausgewiesenen Preise sind verbindlich.

5. Verzug
  • Der/Die Teilnehmer/-in kommt mit der Zahlungspflicht in Verzug, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig zum vereinbarten Fälligkeitstermin auf dem angegebenen Konto der MedienQualifizierung eingegangen ist.

  • Bei Eintritt eines Zahlungsverzuges wird für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 als Verzugsschaden erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die MedienQualifizierung bleibt unberührt.

6. Prüfungen und Teilnahmebescheinigungen
  • Nach Ablegung einer Prüfung, bzw. erfolgreichen Seminarverlaufes erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein entsprechendes Zertifikat, auf Anfrage auch eine Teilnahmebescheinigung.

7. Seminarunterlagen/Workshopdokumentationen
  • Seminarunterlagen und Handouts, die vom Dozenten/der Dozentin an die Teilnehmer/-innen ausgegeben werden, unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung ist nur mit Zustimmung des Urhebers (Dozent/-in und MedienQualifizierung) und unter Angabe des Copyrights gestattet.

  • Workshopdokumentationen (vom Dozenten/der Dozentin zusammengestellte Fotos von Teilnehmern/-innen, Arbeitsergebnissen, Flipcharts, etc.) sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer/-innen gedacht. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung sind nicht gestattet.

8. Haftung
  • Die Teilnehmer/-innen sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle während der Lehrveranstaltung sowie auf dem direkten Hin- oder Heimweg zum und vom Unterrichtsort versichert. Eine weitergehende Haftung der MedienQualifizierung ist ausgeschlossen, sofern der MedienQualifizierung nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbesondere haftet die MedienQualifizierung nicht für eingebrachtes Eigentum der Seminarteilnehmer/-innen.

  • Hinsichtlich der Produkthaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.

9. Datenerfassung
  • Der/die Teilnehmer/-in stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die MedienQualifizierung im Rahmen der Zweckbestimmung zu. Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz NW. Ein Abgleich mit anderen Dateien findet nicht statt.

10. Schlussbestimmung
  • Diese Teilnahmebedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil für alle von der MedienQualifizierung angebotenen Bildungsveranstaltungen. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Teilnehmervertrages unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit des Vertrages.





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